Ihre Praxis für den Raum Köln Porz und Niederkassel
Ergoplusfit Porz
Klingerstraße 8, 51143 Köln-Porz
Termin vereinbaren:
02203 / 90 78 275
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 9:00 - 18:00

Infos für Ärzte

Für viele Patienten ist es im Alltag unbedingt notwendig Ihre Selbstständigkeit im Alltag wiederzuerlangen, aufzubauen und zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, bedürfen die Patienten eine Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Bei ergotherapeutischen Behandlungen handelt es sich um eine Vertragsleistung der gesetzlichen aber auch privaten Krankenkassen.
Bei gesetzlich versicherten Patienten gibt es einige Formvorschriften entsprechend der Heilmittelrichtlinie in Verbindung mit den jeweils gültigen Rahmenverträgen der Krankenkassen.
So ist bei der Verordnung von ergotherapeutischen Behandlungen zunächst auf die Verwendung des Formulars Nr. 18 zu achten.
Der verordnende Arzt wählt dann nach der Diagnose des Patienten aus der Heilmittelrichtlinie bzw. des Heilmittelkatalogs die entsprechende Diagnosegruppen aus.
Neben der Anzahl der Behandlungseinheiten und der Behandlungsart kann der Arzt zudem Die Behandlungsfrequenz pro Woche auch je nach Einschränkung des Patienten auswählen ob ein Hausbesuch oder Heimbesuch durchgeführt werden soll.

Wer kann ergotherapeutische Behandlungen verordnen?

Grundsätzlich können ergotherapeutische Verordnungen durch einen Vertragsarzt ausgestellt werden.

Welche Maßnahmen (bzw. Behandlungsarten) können in der Ergotherapie verordnet werden?

  1. Motorisch- funktionelle Behandlung
  2. Hirnleistungstraining
  3. Neuropsychologisch orientierte Behandlung
  4. Sensomotorisch perzeptive Behandlung
  5. Psychisch funktionelle Behandlung

Welche Zusatzleistungen können durch den Arzt verschrieben werden?

  1. Hausbesuche oder Heimbesuche
  2. Integration ins häusliche Umfeld
  3. Thermische Anwendung (Kälte und Wärmeanwendungen) als Ergänzung zu einer motorisch funktionellen oder sensomotorisch perzeptiven Behandlung
  4. Gruppenbehandlungen
  5. Schienenversorgung
  6. Doppelbehandlungen z.B. als Belastungserprobung

Bei welchen Indikationen sind ergotherapeutische Maßnahmen erforderlich?

  1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems (Indikationsschlüssel SB1 – SB7)
  2. Erkrankungen des Nervensystems (Indikationsschlüssel EN1- EN4)
  3. Psychische Erkrankungen und Störungen (Indikationsschlüssel PS1-PS5)

Was bedeutet eine Verordnung außerhalb des Regelfalls?

Insbesondere bei schwer betroffenen Patienten ist eine längere Behandlungszeit oftmals unbedingt notwendig, nicht zuletzt um auch weiterer Pflegebedürftigkeit mit steigenden Behandlungskosten zu reduzieren, aber auch um die Lebenssituation des Patienten nachhaltig weiter zu verbessern und zu erhalten.
Nach Ausschöpfung der Gesamtverordnungsmenge kann die Ergotherapie mit medizinischer Begründung weiter fortgeführt werden.
Bei einzelnen Krankenkassen muss bei Verordnung außerhalb des Regelfalls ein Antrag VOR Behandlung des Patienten gestellt werden.
Gerne helfen wir unseren Patienten hier bei der Antragsstellung sowie Ihnen und Ihrem Praxisteam bei der Beratung zur korrekten Verordnungsausstellung.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne Informationsmaterial zur Verordnung von ergotherapeutischen Maßnahmen zur Verfügung oder bieten Ihnen auch gerne eine persönliche, umfangreiche Beratung an.